Verordnungschein
Die Abrechnung erfolgt nach dem Wahltherapeutenprinzip.
Nach erfolgter Untersuchung und Diagnosestellung durch einen Arzt Ihres Vertrauens, schreibt Ihnen dieser eine Verordnung,
die Sie
bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung vom Chefarzt bewilligen lassen. Diese, bewilligte Verordnung, können Sie dann bei
einem bei den
Krankenkassen und der BH registrierten freiberuflichen Heilmasseur/In (mit gültigem Berufsausweis) in Anspruch nehmen.
Der/Die Heilmasseur/In stellt Ihnen für die erfolgten Behandlungen eine Honorarnote aus, die Sie dann bei Ihrer gesetzlichen
Krankenversicherung einreichen können.
Es wird Ihnen dann, je nach erfolgter Behandlung, ein von den jeweiligen Versicherungsanstalten festgelegter Betrag rückerstattet.
Behandlung |
Tarif |
Heilmassage
ab 20 min.
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€ 2,--
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Manuelle Lymphdrainage
ab 30 min.
ab 45 min. |
€ 4,--
€ 8,-- |
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